tamib Taxi- und Mietwagenbeteiligungsgesellschaft mbH

Mit unserem Gründerservice kommen Sie einfach und preiswert zu Ihrer Personenbeförderungskonzession mit PKW (früher Taxi- und/oder Mietwagenkonzession).

Einfach und preiswert zur Konzession für das
Personenbeförderungsgewerbe mit PKW in Österreich

Selbständig
im Taxi- und Mietwagengewerbe


Sie möchten gerne im eigenen Taxi unterwegs sein?

Taxigewerbe - die Voraussetzungen

  • Wenn Sie auch selbst hinter dem Steuer sitzen wollen, benötigen Sie eine gültige Taxilenkerberechtigung und den Führerschein.

  • Die allgemeinen Gewerbevoraussetzungen wie Eigenberechtigung und Zuverlässigkeit.

  • Die speziellen Gewerbevoraussetzungen wie Abstellplätz für die Taxifahrzeuge, mindestens € 7500,- Eigenkapital pro Taxifahrzeug.

  • Ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung für das Taxigewerbe.

  • Den Nachweis einer dreijährigen Praxiszeit durch ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung (Bestätigung des Arbeitgebers REICHT NICHT, weil Schwarzarbeit nicht zur Selbständigkeit führen soll. Soll sich 2020 ändern.

  • Wenn Ihnen eine oder mehrere persönliche Voraussetzungen für das Taxigewerbe fehlen, dann benötigen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, den Sie gewöhnlich mit mindestens 20 Wochenstunden und den entsprechenden Kosten anmelden müssen.

Inzwischen ist das Mietwagengewerbe mit PKW im Taxigewerbe aufgegangen. Das heißt, es gibt mit PKW nur mehr das Taxigewerbe!


Sie möchten gerne im eigenen Mietwagen -
z. B. ganz legal für UBER -
unterwegs sein?

Mietwagengewerbe - die Voraussetzungen

(Ohne Änderung 9/2020 - Mietwagengewerbe geht u.a. dann im Taxigewerbe auf und das im Fahrdienst eingesetzte Personal benötigt einen Taxischein!)

  • Die allgemeinen Gewerbevoraussetzungen wie Eigenberechtigung und Zuverlässigkeit.

  • Die speziellen Gewerbevoraussetzungen wie Abstellplätz für die Mietwagen, mindestens € 7500,- Eigenkapital pro Mietwagen.

  • Ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Konzessionsprüfung für das Mietwagengewerbe.

  • Den Nachweis einer dreijährigen Praxiszeit durch ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung (Bestätigung des Arbeitgebers REICHT NICHT, weil Schwarzarbeit nicht zur Selbständigkeit führen soll. Soll sich 2020 ändern.

  • Wenn Ihnen eine oder mehrere persönliche Voraussetzungen für das Mietwagengewerbe fehlen, dann benötigen Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, den Sie gewöhnlich mit mindestens 20 Wochenstunden und den entsprechenden Kosten anmelden müssen.

Was Sie sonst noch benötigen

  • Soziale Kompetenz
    Sie haben viel mit Menschen zu tun, Sie sollen mit Menschen gut umgehen können. Einfühlungsvermögen ist wichtig. Erkennen Sie, wer gerne ein Gespräch während der Fahrt führt und wer lieber in Ruhe gelassen wird? Können Sie mit einem unfreundlichen oder alkoholisierten Fahrgast umgehen, ohne dass die Situation eskaliert und kritische Situationen in eine gute Richtung lenken? Wie schaut's mit Ihrer Selbstbeherrschung aus? Einen schlechten Tag dürfen Sie auch mal haben, aber lassen Sie das jeden spüren oder können Sie sich beherrschen? Sind Sie peinlich berührt und sprachlos, wenn Sie einen Fahrgast mit Handycap (z. B. mit Rollstuhl oder ohne Sehkraft) vor sich haben oder können Sie kompetenten Servcie bieten und dieser Person auf Augenhöhe begegnen? Welche Erfahrungen haben Sie bisher im Umgang mit Ihren Mitmenschen gemacht?
    Denken Sie gut darüber nach, bevor Sie den Schritt in ein solches Dienstleistungsgewerbe wagen.

  • Durchhaltevermögen ist unbedingt notwendig. Geben Sie schnell auf, wenn mal etwas nicht schnell und einfach geht oder lösen Sie Probleme auch dann ganz cool, wenn mal zwei oder drei zusammen kommen? Ein Monat mit schlechtem Umsatz und dann ein Motorschaden - damit müssen Sie klar kommen; auch wenn's wahrscheinlich nicht passiert.

  • Realitätssinn hängt eng mit dem Durchhaltevermögen zusammen. Falsche und zu optimistische Vorstellungen vom Personenbeförderungsgewerbe lassen Sie schnell die Lust verlieren. Sie brauchen ein klares Bild von den Problemen und Schwierigkeiten, die auf Sie zukommen können und werden. Nur, wenn Sie diese möglichen Schwierigkeiten vor Augen haben, werden Sie sie bewältigen. Lange Dienste, langweilige Wartezeiten, ungute Fahrgäste, finanzielle Engpässe gehören dazu. Unser Gewerbe besteht nicht bloß aus tollen Autos, viel Trinkgeld und attraktiven Fahrgästen, die mit Ihnen flirten.

  • Haben Sie Unternehmergeist und Verantwortungsbewusstsein? Als Dienstnehmer melden Sie ein Problem Ihrem Chef, der es dann lösen muss. Sie selbst gehen nach Feierabend nach Hause und haben den Kopf frei.
    Als Unternehmer tragen SIE die Verantwortung und können nicht davonlaufen. Haben Sie die Kraft, ein Unternehmen aus dem Nichts aufzubauen, können Sie organisieren und Probleme anpacken, bevor Sie zu groß werden?

  • Können Sie rechnen und mit Geld umgehen? Den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennen Sie auch? Die Schuldnerberatungsstellen und Insolvenzdateien sind voll von Leuten, die ihre Umsätze verjubelt haben, bevor alle Steuern, Sozialabgaben und Rechnungen bezahlt worden sind. Von € 100,- Umsatz bleiben Ihnen vielleicht € 15,- bis € 25,- netto zum Ausgeben.

Wenn Sie darüber ernsthaft nachgedacht und immer noch Lust haben, Ihr eigener Chef zu sein, dann herzlich willkommen im Club und viel Erfolg!

 

Vor- und Nachteile eines angestellten Geschäftsführers


Rechtsgrundlagen

  • Nach der Gewerbeordnung in Verbindung mit dem Gelegenheitsverkehrsgesetz benötigen Sie für das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, der die entsprechenden allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erfüllt. Das können Sie selbst sein oder - vor allen, wenn Ihnen Voraussetzungen fehlen - eine andere Person.

  • Angestellte GeschäftsführerInnen müssen mit mindestens 20 Wochenstunden angestellt und bei der Sozialversicherung angemeldet und voll sozialversichert sein.
    Seit es einen Kollektivvertrag gibt, sind die Kosten entsprechend gestiegen. Die Zeiten, als man einen Bekannten mit € 350,- als gewerberechtlichen Geschäftsführer angestellt hat, sind vorbei.

Vorteile

  • Ein angestellter Geschäftsführer ist eben Ihr Angestellter und Sie sind der Unternehmer. So müssen Sie Ihren Einfluss nicht teilen.

Nachteile

  • Fixkosten von ca. € 1500,- im Monat. Unterschätzen Sie nicht die Lohnnebenkosten! Den Kollektivvertrag und die Lohnnebenkosten kann man auch vertraglich nicht aushebeln.

  • Als UnternehmerIn tragen Sie das Risiko, wenn Ihr angestellter Geschäftsführer erkrankt oder aus sonstigen Gründen an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert ist, also arbeitsunfähig wird.

  • Sie sind verantwortlich für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten und den Nachweis der tatsächlichen Tätigkeiten. Die Gewerbebehörden gehen immer strenger gegen Scheingeschäftsführer und Strohmänner vor. Völlig zu Recht.

  • Sie sind weiters verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Vorschriften und Schutzbestimmungen.

  • Im Streitfall haben Sie schlechte Karten. Dienstnehmer sind vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich in der besseren Position und genießen nicht selten Rechtsschutz der Arbeiterkammer.

  • Rückwirkende Haftung für längst vergangene Sünden und Fahrlässigkeiten. Gibt's bei einer steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung Probleme oder Streit mit dem angestellten Geschäftsführer, haften Sie 7 Jahre rückwirkend für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben und 3 Jahre für Ansprüche Ihres angestellten Geschäftsführers.
    Da kommen schnell 6stellige Summen zusammen. Geld, das Sie meist längst ausgegeben haben.

Fallbeispiel

(2019, ohne Änderungen 9/2020)

Herr T. lässt sich von seinem Bekannten, Herrn G. überzeugen, ins Taxi- und Mietwagengewerbe eizusteigen und als Unternehmer selbständig tätig zu sein. Das hat ja viele Vorteile.

Herr G. hatte vor Jahren selbst ein Taxi- und Mietwagenunternehmen und bietet an, für Herrn T. den gewerberechtlichen Geschäftsführer zu machen und sich bloß mit 5 Stunden wöchentlich anstellen zu lassen.

Herr T. weiß, dass ein Geschäftsführer mindestens mit 20 Wochenstunden angestellt sein muss und lehnt zunächst ab. Herr G. schlägt schließlich vor. dass Herr T. ihn zwar offiziell zum Kollektivvertragslohn und mit 20 Wochenstunden anmelden soll, aber ihm bloß € 250,- monatlich zu zahlen braucht. Den Rest könne Herr T. behalten.

Auf dieses Angebot geht Herr T. gerne ein. Zunächst funktioniert auch alles reibungslos. Als Herr T. immer erfolgreicher wird, kommt es zu kleineren Problemem mit seinem Bekannten und schließlich endet die Geschäftsbeziehung im vierten Jahr vor Gericht.

Herr G. verlangt den ausständigen Lohn, also die Differenz zwischen tatsächlich ausbezahltem Gehalt und dem Kollektivvertragsgehalt. Obwohl sich Herr T. immer von Herrn G. den Empfang des vollen Gehalts bestätigen hat lassen, verliert er vor Gericht. Die Bestätigung ist zuwenig und Herr T. kann nicht beweisen, wie viel Gehalt Herr G. bekommen hat. Das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsgericht verurteilt Herrn T. zur Nachzahlung des Gehalts für die letzten drei Jahre seit Klagserhebung. Mit Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten ist somit ein Betrag in Höhe von über € 40.000,- zusammen gekommen.

Neben der finanziellen Belastung droht Herr T. auch seine Taxi- und Mietwagenkonzession zu verlieren, weil er wegen Umgehung gewerberechtlicher Vorschriften als nicht zuverlässig gilt und die Gewerbebehörde - unterstützt von der Wirtschaftskammer - gegen Herrn T. vorgeht.

Das ist das Ende von Herrn T.s Unternehmertätigkeit und er geht in Konkurs. Mit allen negativen Folgen für sich und seine Familie.

 

 


Taxilenkerausweis für Alle ab Sept. 2020

Das Mietwagengewerbe wird voraussichtlich mit dem Taxigewerbe zusammengelegt. Dann gibt's nur mehr ein Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) und alle im Fahrdienst eingesetzten Personen benötigen einen Taxischein. Das ist ein Zusatzproblem - also bitte rechtzeitig um den Taxischein kümmern.

Eine Möglichkeit die derzeitige Corona-Flaute zu nutzen und nach der Krise fit zu sein bietet unser Partner an. Im betreuten Fernkurs zum Taxischein - ohne Ansteckungsgefahr zuhause lernen. Für Infos klicken:

taxilenker.at - der beste Weg zum Taxischein

 

Unsere Lösung -
einfach, preiswert, sicher


Unser Angebot (zum Video)

  • Wir beteiligen uns an Ihrem Unternehmen und übernehmen die gewerberechtliche Geschäftsführung zum fixen Gewinnanteil und ohne Begründung eines Anstellungsverhältnisses.

  • Unsere Lösung bietet halbe Fixkosten bei noch weniger Risiko.

  • Unser Mitspracherecht beschränkt sich auf das gesetzliche Mindestmaß und wir dürfen ohne Ihre Zustimmung keine unternehmerischen Entscheidungen treffen. Sie bleiben also unangefochten ChefIn im eigenen Unternehmen.

  • Sie müssen sich nicht binden. Wenn Sie uns nicht mehr benötigen (weil Sie beispielsweise die Konzessionsprüfung selbst abgelegt oder die Praxiszeiten erreicht haben) oder aus sonstigen Gründen die Zusammenarbeit beenden wollen, können Sie jederzeit den Vertrag kündigen.

  • Unser Angebot gilt für bestehende Taxiunternehmen und/oder Mietwagenunternehmen, die eine Alternative zum angestellten Geschäftsführer suchen und auch für NeugründerInnen, die sich erstmals selbständig machen möchten und bisher keine Taxi-firma oder Mietwagenfirma betrieben haben. Mit uns ist die Unternehmensgründung leichter.

  • Als beteiligte Gesellschafter und Partner helfen wir unserer gemeinsamen Taxifirma/Mietwagenfirma bei allen (gewerbe)rechtlichen Problemen wie Erhalt von Taxikonzession und/oder Mietwagenkonzession, bei eventuellen Gewerberechtlichen Verfahren und sonstigen Lästigkeiten. Das alles ohne Zusatzkosten, weil wir ja selbst betroffen sind.

  • Haben Sie gewusst, dass Sie das Taxigewerbe und auch das Mietwagengewerbe gleichzeitig mit nur einem KFZ betreiben können? Super in Zeiten von UBER & Co. Wir wissen wie und helfen Ihnen.

  • In Zukunft bieten wir auch Servicepakete wie Buchhaltung etc. zum kleinen Preis.

  • Unser Angebot kurz erklärt als Video

Referenz

Wir beweisen bereits, dass Selbständigkeit mit geringen Fixkosten und hochzufriedenen Partnern möglich ist.

  • Zum Beispiel die Bobbycab OG mit Sitz in Wien. Wir sind mit Herrn Douchanov durch den Paragraphendschungel gegangen und freuen uns mit ihm über sein erfolgreiches Taxi- und Mietwagenunternehmen. Inzwischen hat er selbst die Konzessionsprüfung abgelegt und kann bald auch ohne uns tätig sein. Das freut uns.

Häufige Fragen

  • Ist das legal, die gewerberechtliche Geschäftsführung ohne Dienstverhältnis zu übernehmen?
    Ja, die Gewerbeordnung kennt mehrere Möglichkeiten; wir wählen die günstigere.

  • Wie hoch sind die monatlichen Kosten?
    Das hängt vom konkreten Fall, besonders der Anzahl von Fahrzeugen ab. Ihre Fixkosten für die gewerberechtliche Geschäftsführung sind mit rund € 650,- nur halb so hoch wie bei der Variante mit angestelltem Geschäftsführer.

  • Wie lange dauert die Vorbereitungszeit bis ich als UnternehmerIn starten kann?
    Sobald wir uns einig sind, unterzeichnen wir den Gesellschaftsvertrag und stellen den Firmenbuchantrag. Das dauert gewöhnlich ein bis zwei Wochen, dann ist die Taxifirma bzw. Mietwagenfirma ins Firmenbuch eingetragen.

  • Ich habe bereits ein Taxiunternehmen bzw. Mietwagenunternehmen mit angestelltem Geschäftsführer. Verliere ich beim Wechsel zu tamib die derzeitige Konzession und habe ich dann eine mehrwöchige Zwangspause, in der ich nichts verdiene?
    Nein. Bei unserer Beteiligung an einer Gesellschaft gibt's ohnehin keine Auswirkung auf die Konzession.
    Und bei unserer Beteiligung an einem Einzelunternehmen muss die Konzession für die so entstandene Gesellschaft zwar neu beantragt werden, die alte gilt aber 6 Monate lang weiter - ganz automatisch. Bis dahin ist die neue Konzession längst ausgestellt.

  • Ich habe noch nie von diesem System gehört. Warum macht das nicht jeder, wenn es so einfach ist und warum stellen die meisten einen Geschäftsführer mit hohen Lohnnebenkosten an?
    Einfach ist es nur für Sie. Für diese Beteiligungsform sind viel juristisches KnowHow und Erfahrung notwendig. Die Gesellschafter der tamib GmbH sind schon lange im Taxigewerbe und Mietwagengewerbe bzw. im Bereich der Unternehmensbeteiligungen tätig.
    "Strohmänner" finden sich eben leichter als Beteiligungsprofis. Außerdem sind manche Beteiligungsformen mit (zu)viel Mitsprache verbunden, weshalb sie nicht in Frage kommen. Bei uns bleiben Sie Chefin oder Chef.


Interessiert?

Dann nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf um Detailinformationen zu erhalten und die Weichen Richtung erfolgreicher Zukunft als TaxiunternehmerIn und/oder MietwagenunternehmerIn zu stellen.


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit,

Oliver Egger & Herwig Bichler

Impressum:

tamib GmbH mit Sitz (Ort der GF) in Kaprun

Geschäftsanschrift (Posteinlauf)
Inrain 87a in 6108 Scharnitz (Österreich)

FN 404109 d, Firmenbuchgericht Salzburg
ATU 68669247

Gesellschafter
Oliver Egger
Mag. iur. Herwig Bichler

 

Kontakt:

service[at]tamib.at

Prokurist der tamib GmbH Herwig BichlerGeschäftsführer der tamib GmbH Oliver Egger
Herwig Bichler und Oliver Egger

Was wir sonst noch tun:

Oliver Egger ist seit Jahren erfolgreich mit seinem Unternehmen alp-taxi im Taxi- und Mietwagengewerbe tätig. Herwig Bichler hat Erfahrung mit Unternehmensbeteiligungen, ist Jurist und hat als Inhaber der Taxilenkerschule taxilenker.at einschlägige Kenntnisse.
In der tamib GmbH vereinen wir als Team unsere Fähigkeiten und verhelfen Ihnen zum Fixpreis zur Selbständigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe.

 

 

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Taxikonzession und Mietwagenkonzession in Österreich erwerben. Wir helfen Ihnen am Weg in die Selbständigkeit im Taxigewerbe und im Mietwagengewerbe überall in Österreich: In Vorarlberg (Bludenz, Bregen, Dornbirn und Feldkirch), Tirol (Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Landeck, Reutte, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Osttirol), Salzburg (Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See), Oberösterreich (Linz, Linz-Land, Wels, Wels-Land, Steyr, Steyr-Land, Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck), Niederösterreich (Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Krems-Land, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, St-Pölten-Land, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Wiener-Neustadt-Land, Wien-Umgebung, Zwettl), Wien (Innere Stadt, Leopoldstadt, Landstraße, Wieden, Margareten, Mariahilf, Neubau, Josefstadt, Alsergrund, Favoriten, Simmering, Meidling, Hietzing, Penzing, Rudolfsheim, Ottakring, Hernals, Währing, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf, Donaustadt, Liesing), Burgenland (Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Neusiedl am See, Rust, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing, Jennersdorf), Steiermark (Graz, Graz-Umgebung, Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Murtal, Südoststeiermark, Voitsberg, Weiz), Kärnten (Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Villach, Villach-Land, Völkermarkt, Wolfsberg). Gründen Sie Ihr Taxiunternehmen oder gründen Sie Ihr Mietwagenunternehmen ohne angestellten Geschäftsführer und mit überschaubaren Fixkosten für die gewerberechtliche Geschäftsführung im Taxigewerbe, im Mietwagengewerbe und im kombinierten Taxi- und Mietwagengewerbe.